Oliver Walther in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Vergaberecht

Wann sind Bieter wegen Mehrfachbeteiligung in einem Vergabeverfahren auszuscheiden?

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts sind bei der Beurteilung der Frage, ob Bieter mit anderen Unternehmern für einen Auftraggeber nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden im Sinne des § 129 Abs 1 Z 8 BVergG getroffen haben, im Falle einer Mehrfachbeteiligung zweier Bieter im Vergabeverfahren insbesondere der Inhalt und die Aufbereitung der Angebote, die gemeinsame Angebotsübermittlung durch einen Bieter, eine auffallend ähnliche Preisgestaltung der beiden Angebote, die enge Zusammenarbeit der Bieter in der Vergangenheit und die Tatsache, dass in beiden Angeboten ein und dieselbe Person als Projektleiter bestimmt ist, ausschlaggebend.

Den ganzen Beitrag zum Nachlesen finden Sie hier.

Mag. Oliver Walther ist Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte und Experte für Arbeitsrecht und Vergaberecht.

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