Update Arbeitsrecht
Update Arbeitsrecht
Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer gelockert
Die Bestimmung des § 105 Abs 3b ArbVG sieht für ältere Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit einen höheren Kündigungsschutz vor. Bei älteren Arbeitnehmern sind sowohl bei der Prüfung, ob eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, als auch beim Vergleich sozialer Gesichtspunkte der Umstand einer vieljährigen ununterbrochenen Beschäftigungszeit sowie die wegen des höheren Lebensalters zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess besonders zu berücksichtigen. Dies gilt nach der aktuellen Rechtslage für Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt ihrer Einstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben, erst ab Vollendung des zweiten Beschäftigungsjahres. Um die Wiedereingliederung von über 50-jährigen Arbeitnehmern zu verbessern wurde dieser Kündigungsschutz nun geringfügig gelockert: Für ab dem 1.7.2017 begründete Dienstverhältnisse kommt diese Sonderbestimmung nicht mehr zur Anwendung, wenn die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt ihrer Einstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben (BGBl 2017/37). Für diese älteren Arbeitnehmer wird der Kündigungsschutz somit an den von jüngeren Arbeitnehmern angeglichen.
Fünfjährige Funktionsperiode für alle Betriebsräte
Für Betriebsräte und andere Belegschaftsvertretungen (wie z.B. Zentralbetriebsrat oder Konzernvertretung), deren Konstituierung nach dem 31.12.2016 erfolgt, wurde die Funktionsperiode auf fünf Jahre verlängert. Auch die Funktionsperiode der Behindertenvertrauenspersonen nach dem BEinstG wurde auf fünf Jahre verlängert. Zudem wurde der Anspruch auf Bildungsfreistellung gemäß § 118 ArbVG für Betriebsräte auf drei Wochen und drei Arbeitstage innerhalb einer Funktionsperiode ausgedehnt; in Betrieben, in denen dauernd weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, hat jedes Mitglied des Betriebsrates Anspruch auf eine solche Freistellung nur gegen Entfall des Entgeltes (BGBl 2017/12 und 2017/35).
Mag. Oliver Walther ist Rechtsanwalt und Partner und auf Arbeitsrecht spezialisiert.