Wer zahlt bei Unfällen im Homeoffice

Nicht jeder Unfall im Homeoffice gilt als Arbeitsunfall. In einem Gastkommentar im Standard erklärt Arbeitsrechtsexperte Oliver Walther, dass entscheidend ist, ob der Unfall in einem Bereich passierte, der überwiegend privat benützt wird oder auch während der Telearbeit.

Hier gelangen Sie zum Gastbeitrag von Oliver Walther im Standard.

Mag. Oliver Walther ist Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte und Experte für Arbeitsrecht

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