WhatsApp und der neue Transaktionswerttest
Der neue Transaktionswerttest betrifft Zusammenschlüsse, die nach 1.11.2017 umgesetzt werden, d. h. schon davor können Transaktionen entsprechende Überprüfung und allenfalls Anmeldung notwendig machen. Die Nichtanmeldung eines anmeldepflichtigen Zusammenschlusses kann teuer kommen, die höchste bisher verhängte Strafe waren EUR 1,5 Millionen! Bis dato beruht die österreichische Zusammenschlusskontrolle auf einem System von Umsatzschwellenwerten. Das neue österreichische Kartellgesetz hat nun einen Transaktionswerttest eingeführt, für den es in Europa noch keine praktische Erfahrung gibt. Aufgrund unbestimmter Gesetzesbegriffe ist es auch leicht möglich, dass mehr Transaktionen als eigentlich vom Gesetzgeber gewollt vom neuen Regime erfasst werden. Die Rechtsunsicherheit für Unternehmen besteht auf jeden Fall.
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Mag. Dieter Hauck ist Rechtsanwalt und Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte und auf Kartellrecht spezialisiert.