Zur elektronischen Abfrage von Exekutionsdaten

Mit 1.1.2019 haben Gläubiger die Möglichkeit bekommen, bestimmte Daten aus laufenden Exekutionen gegen ihre Schuldner abzufragen. In einem Beitrag in der Zeitschrift ecolex analysiert unser Partner Günther Billes die mit dem IRÄG 2017 eingeführten neuen Bestimmungen.

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