
Mag. Peter Hora (geb. Moser) LLM
Rechtsanwalt
Tel: +43 (1) 533 16 95Fax: +43 (1) 533 16 95 - 599
Mail: hora@preslmayr.at
Tätigkeitsschwerpunkte
Beruflicher Werdegang
- 2015 Sponsion an der Universität Wien (Mag. iur.)
- 2015-2016 Gerichtspraxis
- 2016-2022 Rechtsanwaltsanwärter in renommierten Wirtschaftskanzleien in NÖ und Wien
- 2020 Rechtsanwaltsprüfung
- 2020-2022 Studium „Familienunternehmen und Vermögensplanung“ an der Universität Wien (LL.M.)
- Seit 2022 Rechtsanwalt
Publikationen
Das Aufteilungsrecht dient der Aufteilung jenes Vermögens, das seinen Ursprung in der gemeinsamen Anstrengung während der Ehe hatte. Vermögen, das auf eine solche Anstrengung nicht zurückzuführen ist, unterliegt hingegen nicht der Aufteilung. Daher ist eingebrachtes, von Todes wegen erworbenes oder geschenktes Vermögen im Aufteilungsverfahren nicht zu berücksichtigen. Komplex wird die Aufteilung, wenn dieses Vermögen während der Ehe eingesetzt wird, um damit gemeinsame Projekte wie den Erwerb der Ehewohnung zu finanzieren, die gem § 81 EheG der Aufteilung unterliegt. Führt die Umwidmung an sich von der Aufteilung ausgenommenen Vermögens daher ausnahmsweise doch zu dessen Aufteilung?
Die Masterarbeit widmet sich der Beantwortung dieser komplexen Frage, die hohe Praxisrelevanz hat. Denn es kommt häufig vor, dass Ehegatten im Vertrauen auf eine gemeinsame Zukunft etwa Geldgeschenke der Eltern oder voreheliche Ersparnisse heranziehen, um damit den Traum vom gemeinsamen Eigenheim zu realisieren. Dabei kann eine solche Vermögensverwendung im Fall des Scheiterns der Ehe und der daran anknüpfenden Vermögensaufteilung erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. In dieser Arbeit werden die möglichen Folgen der Umwidmung auf die nacheheliche Aufteilung anhand wichtiger OGH-Entscheidungen und mit praktischen Fällen systematisch aufgearbeitet.